Reglemente
Vorsorgereglement
Im Vorsorgereglement sind sämtliche Rechte und Pflichten der Versicherten, Rentenbezüger sowie der Stiftungsorgane definiert. Das Vorsorgereglement wird vom Stiftungsrat erlassen. Er kann es im Rahmen des Gesetzes jederzeit ändern.
Das aktuelle Vorsorgereglement ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Teilliquidationsreglement
Das Teilliquidationsreglement regelt die Voraussetzungen für eine Teilliquidation (erhebliche Verminderung der Versicherten, Restrukturierungen, Auflösung von Anschlussverträgen) sowie das Verfahren. Eine allfällige Teilliquidation wird für jedes Vorsorgewerk separat geprüft bzw. durchgeführt.
Organisationsreglement
Das Organisationsreglement regelt die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe und Hilfsorgane der Vorsorgeeinrichtung. Die Zuteilung von Aufgaben kann auch in anderen Reglementen, insbesondere im Vorsorge- und Anlagereglement geregelt werden. Die Verteilung der Zuständigkeiten erfolgt unter Beachtung anerkannter Standards und gesetzlicher Vorgaben.
Stiftungsurkunde
Die Stiftungsurkunde wurde im April 2014 erlassen. Sie bestimmt nebst Zweckartikel, Widmung des Anfangskapitals und Namen vor allem auch die Grundsätze der Organisation der Stiftung und die Art der Verwaltung (Art. 83 Abs. 1 ZGB). Obligatorische Organe sind der Stiftungsrat und die Revisionsstelle (Art. 83b ZGB), welche vom Stiftungsrat bezeichnet wird.
Formulare Arbeitgeber
1.6 Meldung Arbeitsunfähigkeit
Mit einer frühzeitigen Meldung der Arbeitsunfähigkeit – nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder nach wiederkehrenden kurzen krankheitsbedingten Absenzen während sechs Monaten – tragen Sie aktiv zu einer Reduktion der Invaliditätsfälle bei.
Zum Formular legen Sie bitte auch allfällige vorhandene Arztzeugnisse und Taggeldabrechnungen bei, damit wir eine allfällige Beitragsbefreiung zu Gunsten des Arbeitgebers wie auch Arbeitnehmers möglichst effizient abwickeln können.
1.7 Meldung Todesfall
Bitte lassen Sie uns eine Todesfallmeldung rasch möglichst zukommen, damit die Hinterlassenen kontaktiert werden können. Falls vorhanden legen Sie bitte auch eine Kopie des Todesscheins und allfällige Dokumentationen zu den Familienverhältnissen (Familienbüchlein oder -schein) bei.
Formulare Arbeitnehmer
2.3 Einkaufsantrag / freiwillige Einlage
Ein Einkauf in die Pensionskasse erhöht erhöht Ihr Altersguthaben was zu einem höheren Endkapital bzw. Rente bei Pensionierung führt. Einkäufe sind besonders aus steuerlicher Sicht attraktiv. Einzahlungen können vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Um die Einkaufslücke zu berechnen bitten wir Sie, jeweils einen Einkaufsantrag auszufüllen.
Nur bei Vorliegen eines aktuellen Formulars (Gültigkeit 1 Jahr) kann die Steuerbescheinigung ausgestellt werden.
2.4 Antrag für einen Vorbezug für Wohneigentum
Beim Kauf, Bau oder bei Renovation einer selbstbewohnten Liegenschaft können Sie einen Vorbezug für Wohneigentum tätigen.
Bezüglich der Vorbezugsmöglichkeit melden Sie sich bitte vorgängig, damit wir Sie über allfällige Einschränkungen und Folgen des Vorbezuges individuell beraten können.
2.6 Auszahlungsantrag Freizügigkeitsleistung
Mit diesem Formular können Sie uns mitteilen, an welche Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung das Guthaben überwiesen werden soll.
Für einen Barauszahlungsantrag infolge Ausreise aus der Schweiz, Selbständigkeit oder Geringfügigkeit verwenden Sie bitte die separaten Formulare.
2.7 Barauszahlungsantrag infolge definitiver Ausreise aus der Schweiz
Wenn Sie den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein definitiv verlassen, können Sie einen Antrag auf Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung einreichen.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in einen EU oder EFTA-Staat verlegen, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.
2.8 Barauszahlungsantrag infolge Geringfügigkeit oder Selbständigkeit im Haupterwerb
Eine Barauszahlung infolge Geringfügigkeit kann geltend gemacht werden, wenn die Freizügigkeitsleistung kleiner als Ihr jährlicher Beitrag ist.
Bei der Barauszahlung infolge Selbständigkeit ist insbesondere zu beachten, dass die Anmeldung bei der Ausgleichskasse im Haupterwerb erfolgt. Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb ist kein Barauszahlungstatbestand.
2.10 Pensionierungsmeldung
Sie können uns mit diesem Formular melden, in welcher Form Sie die Altersleistung beziehen möchten und auf welches Konto diese überwiesen werden soll. Falls die Altersleistung ganz oder teilweise in Kapitalform ausbezahlt werden soll, so reichen Sie uns bitte zusätzlich das Formular "Antrag zur Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform" ein (2.9).
2.11 Einzahlungsschein für Freizügigkeitsleistungen
Für die Überweisung der Freizügigkeitsleistungen, welche Sie bei früheren Arbeitgebern angespart haben, verwenden Sie bitte diesen Einzahlungsschein.
Dies gilt auch für das Einbringen von Freizügigkeitsguthaben, welches bei Freizügigkeitseinrichtungen parkiert ist.