Anlagen.

Risikogerecht, aktiv, unabhängig, ethisch.

Die erfolgreiche Bewirtschaftung der Altersguthaben der Versicherten ist die Kernaufgabe jeder Pensionskasse.

Die Erträge ermöglichen es, die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven zu bilden, den Aktiv-Versicherten eine grosszügige Verzinsung zukommen zu lassen (mindestens den massgebenden Mindestzinssatz), die Altersrenten teilweise zu finanzieren und schliesslich das Wachstum und die solide Entwicklung der Pensionskasse sicherzustellen.

Für Aktiv-Versicherte ist es entscheidend, im Laufe der Jahre die bestmögliche Verzinsung zu erhalten, damit sie möglichst viel Kapital ansparen können.

Wie ausschlaggebend der Effekt des Zinseszinses ist, zeigt die folgende Tabelle.

Die Berechnung basiert auf einem konstanten AHV-Lohn von CHF 85’000, einem Koordinationsabzug von CHF 25’000 und Spar-Skala 7/10/15/18%.

Während der 40-jährigen Laufzeit spart der Arbeitnehmer ein Kapital von CHF 300’000 an.

Seit der Einführung des obligatorischen BVG und bis 2002 war der Mindestzinssatz im Gesetz mit 4% definiert.

Seither haben sich die Bedingungen an den Finanzmärkten verschärft, sodass das revidierte BVG-Gesetz dem Bundesrat die Aufgabe übertragen hat, Jahr für Jahr den Mindestzinssatz festzulegen, den die Pensionskassen zu entrichten haben.

Seit 2017 gilt ein Mindestzinssatz von 1%.

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Avanea wurde mit dem Ziel gegründet, ihren Kunden eine Auswahl verschiedener Anlagestrategien anzubieten, die unterschiedliche Ansätze in der Anlagephilosophie verfolgen.